Grundlage der Beschulung ist ein deutlicher sonderpädagogischer Förderbedarf, welcher durch das Schulamt (für die Sonderschulen E & F) festgestellt wurde. Der Zugang zur Sonderberufsfachschule gestaltet sich durch Zusammenarbeit der abgebenden und aufnehmenden Schule mit dem Behindertenberater des Arbeitsamtes. |